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Für weitere Auskünfte wenden sie sich bitte an:

John Venn & Sons 95 Aldwych, London, WC2B 4JF, UK

Tel : +44 (0) 20 7395 4300 notary@johnvenn.co.uk

Unsere Bürostunden sind von Montag bis Freitag 09:00 bis 17:30. Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns eine Nachricht auf Band hinterlassen. Wir empfehlen, allgemeine Anfragen per E-Mail an notary@johnvenn.co.uk zu senden.

Als englische Notare sind wir wohlvertraut mit den Problemen, die sich aus den unterschiedlichen Rechtssystemen des angelsächsischen Raums und des europäischen Festlandes ergeben. Während das englische Recht auf dem “Common Law” basiert, überwiegt im restlichen Europa kodifiziertes Recht.

Die Rolle des englischen Notars besteht in der Überbrückung dieser unterschiedlichen Rechtssysteme. Voraussetzung dazu ist neben der gründlichen Kenntnis der rechtlichen Erfordernisse auch die tadellose Beherrschung der mit dem ausländischen Rechtssystem verbundenen Sprache. Diese Kenntnisse bietet in der Regel nur der in London praktizierende Scrivener Notary.

Hier folgen einige Beispiele unserer Leistungen:

* In diesem Zusammenhang ist zu beachten, daß die Geschäftsführung nach englischem Recht dem Vorstand zur gesamten Hand obliegt. Wenn in einem bestimmten Geschäftsfall die Gesellschaft durch ein einzelnes Vorstandsmitglied vertreten werden soll, so kann dessen Einzelvertretungsberechtigung für diesen Geschäftsfall durch einen beglaubigten Vorstandsbeschluß nachgewiesen werden.

Eine der Hauptfunktionen des Notars ist die Identifikation des Mandanten. Zu diesem Zwecke werden wir von Ihnen persönlichen Unterlagen verlangen, die folgende Dokumente miteinschließen können: Reisepaß, Personalausweis, Führerschein mit Lichtbild, Trauschein oder Scheidungsurkunde, Gas-, Strom- oder sonstige Rechnung, bzw. Kontoauszug neueren Datums (als Nachweis des Wohnsitzes).

Ob privater Klient oder Geschäftsunternehmen, wir helfen Ihnen dabei, die rechtlichen Anforderungen der deutschen Behörden, Notare oder Ihrer deutschen Handelspartner zu erfüllen.